27. Februar 2019 Thema: LandtagLive Von Carsten Löcker
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, kurz Straßen.NRW, ist als Straßenbauverwaltung verantwortlich für die Planung, den Bau und den Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) und wurde zum 1. Januar 2001 gegründet. Er gehört zum Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und ist als Landesbetrieb ein rechtlich unselbständiger Teil der Landesverwaltung. Insgesamt betreut Straßen.NRW rund 2.250 km Autobahnen (BAB), 4.440 km Bundesstraßen und 13.100 km Landesstraßen, aber auch rund 1.000 km Kreisstraßen und rund 14.000 Bauwerke (Brücken, Tunnel und Verkehrszeichenbrücken).
Der Landesbetrieb steht vor einem hoch anspruchsvollen Transformationsprozess. Denn die Realisierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung bis 2021 setzt voraus, dass der Landesbetrieb rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Autobahn GmbH des Bundes bzw. das Fernstraßen-Bundesamt abgibt. Weiterhin müssen die Bundesautobahnen aus der Auftragsverwaltung des Landes bzw. des Landesbetriebes herausgelöst werden. Ab 01.01.2021 liegt die Zuständigkeit der Aufgabenwahrnehmung beim Bund. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die erforderlichen Instandhaltungs- und Bauarbeiten am übergeordneten Straßennetz Nordrhein-Westfalens auch während dieses Transformationsprozesses ungehindert und uneingeschränkt weiterlaufen.
Bis zum Jahr 2014 verfügte der Landesbetrieb Straßenbau.NRW über drei Geschäftsführer, bei einem Jahresumsatz von 952 Mio. € (2014). Die Bundesmittel für das Jahr 2013 konnten nicht zu 100% verbaut werden und mussten zurückgegeben werden (ca. 4,5%). Ab August 2015 verfügt der Landesbetrieb Straßenbau.NRW über lediglich eine Direktorin, bei einem aktuellen Jahresumsatz von 1,4 Mrd. €. Zudem haben alle Fraktionen des Landtags in der jüngsten Debatte am 20. Februar 2019 die Arbeit des Landesbetriebs Straßen, seiner Leitung, wie seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, umfassend gelobt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Jochen Ott
Carsten Löcker