01. Oktober 2018 Thema: LandtagLive Von Carsten Löcker
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Landesförderprogramm „Heimat“ insgesamt 150 Millionen Euro bis 2022 für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in der Region zur Verfügung.
“Bereits in der Vergangenheit konnten Vereine und Verbände in Herten und Marl Landesgelder beantragen und zweckgebunden nutzen. Daher ermuntere ich unsere Vereine und Verbände, sich aktiv zu beteiligen, damit die Förderung den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt und sie von ihr profitieren. Heimat verbindet. Ziel ist es die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Herten und Marl zu stärken“, so der zuständige Landtagsabgeordnete Carsten Löcker.
Die Heimatförderung gliedert sich grundsätzlich in die folgenden fünf Förderelemente:
Zuwendungsempfänger sind je nach Fördergegenstand Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich und private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der offiziellen Antragsformulare zu stellen. Antragsstelle ist die zuständige Bezirksregierung. „Gerne können Sie sich in der Angelegenheit von mir beraten lassen“, so Carsten Löcker. Das Heimatförderprogramm gilt bis zum 31.12.2022.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung erhalten Sie vom SPD-Bürgerbüro per Mail an janette.lehmann@landtag.nrw. oder telefonisch unter 02366/9525785.