11. Oktober 2018 Thema: LandtagLive Von Carsten Löcker
In der laufenden Legislaturperiode hat der Bund bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Ländern und Kommunen auf den Weg gebracht, etwa für Kinderbetreuung, kommunale Infrastruktur, Sozialen Wohnungsbau und die Digitalisierung von Schulen. Mit einem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die vereinbarten finanziellen Regelungen zugunsten von Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen nun auch im Jahr 2019 weiter sichergestellt werden. Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Gesetzentwurf setzt damit eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Dadurch trägt der Bund zu der deutlich verbesserten Haushaltslage der Länder und Kommunen bei.
Die besonderen Herausforderungen durch die Flüchtlingssituation 2015 und 2016 wurden als gesamt-staatliche Aufgabe angegangen. Der Bund hat im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit u. a. bei der Bekämpfung der Fluchtursachen vor Ort, bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie bei den in seine Verantwortung fallenden Integrationsleistungen erhebliche Anstrengungen unternommen. Andere Bereiche sind in Zuständigkeit von Ländern oder Kommunen, z.B. Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden sowie die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Bund die Länder und Kommunen erheblich finanziell unterstützt und damit Verantwortung übernommen.
Im September haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass der Bund die Länder bei den Kosten der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen auch im Jahr 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung finanziell unterstützt. Konkret bedeutet dies:
• Die 2015 vereinbarte Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (670 Euro je Verfahrensmonat) sowie für abgelehnte Asylbewerber (pauschale Erstattung von 670 Euro) wird auch 2019 fortgesetzt.
• Die den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung bereits in den Jahren 2016 bis 2018 zu-geflossene Integrationspauschale wird ihnen nun auch im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt und einmalig um 435 Mio. Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung auf dann 2,435 Mrd. Euro aufgestockt.
• Die vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte durch den Bund wird fortgeführt. Dadurch stehen den Kommunen für das Jahr 2019 insgesamt 1,8 Mrd. Euro mehr zur Verfügung.
Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf ist die grundsätzliche Verteilung der Integrationskosten zwischen Bund und Ländern bis einschließlich 2019 geregelt. Für die Jahre ab 2020 haben Bund und Länder vereinbart, sich bis Ende 2018 auf eine Anschlussregelung zu verständigen, die im Licht der bisherigen Erfahrungen und der künftig erwarteten Kosten gerechter und effizienter sein soll.
Dieser Gesetzentwurf umfasst auch den für 2019 vorgesehenen höheren Beitrag des Bundes für den Sozi-alen Wohnungsbau der Länder (500 Mio. Euro zusätzlich). Damit unterstreicht der Bund die zentrale Rolle des Sozialen Wohnungsbaus, um mehr und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Er stellt damit bis 2021 insgesamt 5 Mrd. Euro für den Sozialen Wohnungsbau der Länder bereit. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung wird derzeit von Bundestag und Bundesrat beraten.
Schließlich ist vorgesehen, die Beteiligung der Länder an der Tilgung des Fonds „Deutsche Einheit“ bereits ab 2019 zu beenden. Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird der Fonds bereits zum Ende des Jahres 2018 vollständig getilgt sein. Der bisher geleistete Beitrag der Länder zur Abfinanzierung des Fonds kann damit bereits ab dem Jahr 2019 entfallen. Dadurch erhöht sich der Umsatzsteueranteil der Länder ab dem Jahr 2019 dauerhaft jährlich um rd. 2,2 Mrd. Euro.