26. August 2022 Thema: Mobilitätswende Von Numan Terzi
Wir brauchen eine Nachfolgeregelung für das 9-€-Ticket.
Es muss
Die Realisierung eines solchen Tickets ist eine Herkulesaufgabe. Es braucht einen großer Wurf für ganz Deutschland! Wir brauchen dazu das gesamtstaatliche Handeln aller politischen Ebenen sowie von Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu realisieren.
Das 9-€-Ticket hat gezeigt, dass ein preislich attraktives öffentliches Mobilitätsangebot von den Menschen gut angenommen wird. Auf diesem Weg müssen wir entschlossen weitermachen, um die Verkehrswende zu schaffen und um allen Menschen einen bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr bieten zu können. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Anschlusslösung.
Das bundesweite Ticket sollte zum 1. Januar 2023 stehen.
Die Kunden von ÖPNV und SPNV
Die Kunden von ÖPNV und SPNV zahlen für ein Monatsticket 30 €. Die Tickets können monatlich, quartalsweise oder jährlich erworben werden.
Bund und Länder
Bund und Länder schaffen gemeinsam eine auskömmliche und stabile Finanzierungsgrundlage für ein solches Ticket. Je nach Leistungsfähigkeit (z.B. Steuerkraft und Einwohnerzahl: „Königssteiner Schlüssel“) müssen die Länder jeweils ihren Beitrag zur bundesseitigen Finanzierung beisteuern. Ein zu bildender Finanzierungspool sichert die nachhaltige Finanzierung des Angebotes. Die Mittel dienen dem Ausgleich der entstehenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen.
Die Wirtschaft
Die Wirtschaft wird mittelfristig zur Mitfinanzierung dieses Pools verpflichtet. Stichwort: Dritt-Nutzer-Finanzierung.
Zielgruppe eines solchen Angebotes sind alle Bevölkerungsgruppen, die regelmäßig ÖPNV und SPNV nutzen. Das Angebot richtet sich somit an Berufspendler, Schüler, Auszubildende und Senioren.
Parallel sind enorme Anstrengungen erforderlich, um die zugehörige Verkehrsinfrastruktur nicht nur auf dem heutigen Stand zu optimieren (Stichwort: Überwindung des Investitionsstaus), sondern erheblich auszubauen. Wir brauchen deutlich mehr Kapazitäten zur Beförderung der Menschen mit ÖPNV und SPNV. Ohne diese sind Verlagerungen der Verkehrsanteile zu Gunsten von ÖPNV/SPNV im erforderlichen Maße nicht möglich.
Die nachhaltige Stärkung von ÖPNV und SPNV setzt weiterhin voraus, dass die Verkehrsunternehmen auskömmlich ausfinanziert werden. Hierbei muss insbesondere die seit Jahren bemängelte Unterfinanzierung im Bereich der Betriebsleistungen zeitnah abgestellt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den ÖPNV und SPNV jährlich mit einem Volumen von rund 1,7 Milliarden €! Die Mittel steigen jährlich an, weil ein Großteil davon, die sogenannten Regionalisierungsmittel des Bundes für den SPNV, dynamisiert sind. Der Landesanteil an diesen rund 1,7 Mrd. € beträgt lediglich rund 10 %. Alles andere sind durchgeleitete Bundesmittel.
Insofern muss die Landesregierung deutlich mehr eigenes Engagement zeigen, um den Menschen in dieser schweren Zeit zu helfen und die Verkehrswende mit einem attraktiven, verlässlichen und leistungsfähigen ÖPNV / SPNV zu befördern.
Die grundsätzliche Neu-Justierung von ÖPNV und SPNV in NRW ist eine umfassende Herkulesaufgabe. Neben Bund, Land und Kommunen sowie Verkehrsunternehmen, sind daran auch die Arbeitnehmervertreter zu beteiligen.