Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Landesförderprogramm „Heimat“ insgesamt 150 Millionen Euro bis 2022 für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in der Region zur Verfügung.
“Bereits in der Vergangenheit konnten Vereine und Verbände in Herten und Marl Landesgelder beantragen und zweckgebunden nutzen. Daher ermuntere ich unsere Vereine und Verbände, sich aktiv zu beteiligen, damit die Förderung den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt und sie von ihr profitieren. Heimat verbindet. Ziel ist es die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Herten und Marl zu stärken”, so der zuständige Landtagsabgeordnete Carsten Löcker.
Die Heimatförderung gliedert sich grundsätzlich in die folgenden fünf Förderelemente:
- Der Heimat-Preis gilt für innovative Heimatprojekte, um die konkrete Arbeit zu belohnen und nachahmenswerte Praxisbeispiele zu liefern; kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 €, Kreise von 10.000 € und kreisfreie Kommunen von 15.000 € ausloben.
- Der Heimat-Fonds kann für lokal und regional prägende Initiativen beantragt werden, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden; Fördermittel von max. 40.000 €.
- Der Heimat-Scheck dient der unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen (z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Präsentationstechnik); Förderung von 2.000 € je Maßnahme.
- Die Heimat-Werkstatt richtet sich an identitätsstiftende Prozesse (z.B. Kreativwerkstatt), in dem das lokale Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird, einschließlich Gestaltung des öffentlichen Raums; das Projektvolumen soll mind. 40.000 € betragen.
- Das Heimat-Zeugnis richtet sich an Projekte, die lokale oder regionale Geschichte oder Traditionen aufarbeiten und öffentlich präsentieren, was auch die Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen oder Orten umfassen kann. Das Projektvolumen soll mind. 100.000 € betragen.
Zuwendungsempfänger sind je nach Fördergegenstand Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich und private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der offiziellen Antragsformulare zu stellen. Antragsstelle ist die zuständige Bezirksregierung. „Gerne können Sie sich in der Angelegenheit von mir beraten lassen“, so Carsten Löcker. Das Heimatförderprogramm gilt bis zum 31.12.2022.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung erhalten Sie vom SPD-Bürgerbüro per Mail an janette.lehmann@landtag.nrw. oder telefonisch unter 02366/9525785.