16. Dezember 2020 Thema: Mobilitätswende Von Carsten Löcker
Ab dem 1. Januar 2021 gilt ein nationaler CO2-Preis auf Brennstoffe. Dieser
soll Anreize setzen, die Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr
zu reduzieren. In beiden Bereichen gab es in den vergangenen Jahren kaum
Fortschritte bei der Reduzierung des CO2-Ausstoßes, den wir zur Erreichung
unserer Klimaziele stärker als bislang geplant senken müssen.
Wir wollen den sozial gerechten Klimaschutz, denn: Für uns gehören Klimaschutz und Verteilungsgerechtigkeit untrennbar zusammen. Nur wenn
die Kosten und auch die Gewinne dieses Wandels gerecht verteilt werden,
wird er gelingen. Wer das Ende des Monats mehr fürchtet als das Ende der
Welt, wird sich gegen einen CO2-Preis wehren. Deswegen geht es uns vor
allem um wirksame und sozial gerechte Ausgleichsmaßnahmen bei der
Ausgestaltung des CO2-Preises.
Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen:
Worum geht es?
Um einen Anreiz für den Klimaschutz zu schaffen, einigten sich der Bund und
die Länder 2019 darauf, den Treibhausgas-Ausstoß auch in den Bereichen
Wärme und Verkehr national zu bepreisen. Bislang nimmt Deutschland am
europäischen CO2-Handelssystem teil, über das Teile der Industrie und der
Energiewirtschaft Zertifikate für die CO2-Emissionen ihrer Anlagen erwerben
müssen. In dem neuen nationalen CO2-Zertifikatehandel müssen ab 2021
Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-
Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Ab Januar 2021 gilt in diesem nationalen Emissionshandel ein CO2-Preis
von 25 Euro pro Tonne, der bis 2025 auf bis zu 55 Euro ansteigt. Nach dieser
Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion
ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den
CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt.
Überschreitet Deutschland die Emissionsmengen, zu denen es
sich international verpflichtet hat, muss es im europäischen
Verbund Strafen bezahlen.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Emissionszertifkate geben die
betroffenen Unternehmen über den Preis an die Verbraucher weiter.
Entsprechend steigen im ersten Schritt die Kosten von Benzin (7 Cent pro
Liter), Diesel (8 Cent pro Liter), Heizöl (8 Cent pro Liter) und Erdgas (0,5 Cent
pro Kilowattstunde).
Im Gegenzug für diese erhöhten Kosten wird es mehrere
Ausgleichsmaßnahmen geben:
• Die Pendlerpauschale steigt: So sollen 35 statt 30 Cent von der Steuer
absetzbar sein – ab dem 21. Kilometer und befristet bis Ende 2026.
• Außerdem wurde die Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr
von 19 Prozent (derzeit 16%) auf den ermäßigten Steuersatz von
7 (derzeit 5%) Prozent gesenkt.
• Der Anstieg der Strompreise durch die Umlage des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird begrenzt. Dazu verwendet
der Bund 10,8 Milliarden Euro aus den Einnahmen des nationalen
Emissionshandels. So wird die Umlage von derzeit 6,756 ct/kWh ab
Januar 2021 auf 6,5 ct/kWh gesenkt.
• Weitere Förderprogramme, wie zum Beispiel ein Bonus für den Kauf
eines Elektro-Autos in Höhe von bis zu 6.000 Euro, existieren bereits.
Wie steht die SPD-Landtagsfraktion zu diesem Thema?
Wir wollen dafür sorgen, dass mehr Klimaschutz neue, zukunftsfeste Jobs,
gerechtere Lastenverteilung und bessere Lebensqualität für die Vielen und
nicht nur Gewinne für die Wenigen bedeutet. Deswegen unterstützen
wir die Einführung des nationalen CO2-Preises, verbunden mit sozialen
Ausgleichsmaßnahmen.
Konkret bedeutet das:
• Die SPD im Bund hat sich für einen gerechten Ausgleich der CO2-
bedingten Mehrkosten durch eine Klimaprämie eingesetzt. Mit den
Einnahmen aus dem CO2-Preis wäre damit an die Bürgerinnen und
Bürger ein pauschaler jährlicher Betrag ausgezahlt worden. Damit wären
einkommensschwächere Haushalte mit einem durchschnittlich geringeren
CO2-Ausstoß geringer belastet oder sogar entlastet worden. Diese Prämie
hat die CDU im Bund jedoch verhindert. Nun gibt es zumindest die
genannten Ausgleichsmaßnahmen.
• Insbesondere die beschlossene Deckelung der EEG-Umlage ist für uns der
Einstieg in eine grundsätzliche Reform der Finanzierung der Energiewende.
Langfristig streben wir die Abschaffung der EEG-Umlage an. Die Förderung
des Ausbaus der erneuerbaren Energien soll stattdessen aus einem
kreditfinanzierten Fonds oder aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden.
Das ist sozial gerechter, weil so die Förderung der Energiewende nicht mehr
über die Stromrechnung der Bürgerinnen und Bürger finanziert würde,
sondern über unser progressives Steuersystem.
• Bei den Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter gibt es aus unserer Sicht
noch Handlungsbedarf. Auch hier setzen wir auf gerechte Verteilung:
Die Erhöhung der Heizkosten aufgrund des CO2-Preises soll zwischen
Mietpartei und Vermieter aufgeteilt anstatt komplett auf die Mietpartei
abgewälzt zu werden. Das Konzept der SPD-Bundestagsfraktion für ein
entsprechendes Gesetz liegt vor.
Gibt es Härtefallregelungen?
Wenn Unternehmen mehr als 20 Prozent ihrer betrieblichen Gesamtkosten
für Brennstoffkosten aufbringen müssen oder die Zusatzkosten durch die
CO2-Bepreisung mehr als 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen,
haben sie einen Anspruch auf finanzielle Kompensation.