20. Februar 2019 Thema: LandtagLive Von Carsten Löcker
Meine Arbeit im Parlament: Heute habe ich die Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 1910 „Was wäre wenn: Wo bleibt der Notfallplan der Landesregierung im Falle von Fahrverboten“ erhalten.
Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat für die Landesregierung oberste Priorität. Die Grenzwerte stehen gesetzlich fest und sind daher zu beachten. Ziel ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen nachhaltig zu verbessern und den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, um den Stickstoffdioxidgrenzwert zügig und flächendeckend einzuhalten.
Gleichzeitig muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Fahrverbote stellen daher nur die ultima ratio dar.
Mit der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in NRW wird dargelegt, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind und unternommen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Soweit im Einzelfall eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes nicht möglich ist, ist die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten zu prüfen. Soweit ein Fahrverbot nur zu einer geringfügig früheren Einhaltung des Grenzwertes führt und gleichzeitig erhebliche Nachteile für die Verkehrsteilnehmer und die Wirtschaft verursacht, sind nach Auffassung der Landesregierung Fahrverbote unverhältnismäßig.
Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wie eingangs geschildert, sind Fahrverbote nur dann zulässig, wenn auch die negativen Folgen für die Verkehrsteilnehmer, die Kommunen und die Wirtschaft berücksichtigt werden. Dies wird in der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne von den Bezirksregierungen geprüft. Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die Fahrverbote fordern, werden von den Bezirksregierungen umgesetzt. Die bislang bekannten Entscheidungen der Gerichte zu Fahrverboten lassen sowohl Übergangszeiten wie auch Ausnahmeregelungen zu.
5. Wird der Ministerpräsident im Fall von verlorenen Berufungsverfahren und damit faktischen Fahrverboten mit erheblichen zusätzlichen Verkehrsbehinderungen durch Umfahrungsverkehre politische Konsequenzen aus seiner Vogel-Strauß-Politik zu Lasten von Millionen von Menschen ziehen?
Mit Inkrafttreten der Stickoxid-Grenzwerte im Jahr 2010 wurden Maßnahmen erforderlich, die zu einer Einhaltung dieser Grenzwerte führen. Diese Maßnahmen wurden über Jahre nicht im notwendigen Umfang ergriffen. Die Versäumnisse der Vorgängerregierung sind insoweit mit ursächlich dafür, dass die Grenzwerte in einigen nordrhein-westfälischen Städten nach wie vor nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt diese Landesregierung nun die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen in einem bisher nicht dagewesenen Umfang. Erstmals im Jahr 2017 sanken an den hochbelasteten Verkehrsstationen die Messwerte deutlich stärker (um durchschnittlich 5 Prozent) als im langjährigen Trend der Vorjahre (durchschnittlich 2 Prozent). In mehreren Kommunen wird der Grenzwert bereits eingehalten, in anderen erfolgte eine deutliche Annäherung. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen, unterstützt von umfangreichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes, dienen dem Ziel, auch an den noch von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Messstandorten die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Es ist nicht beabsichtigt, aus den Versäumnissen der Vorgängerregierung weitere politische Konsequenzen zu ziehen.
Anlage: Antwort_KA_Nr.1910