10. Februar 2021 Thema: Corona-Pandemie Von Carsten Löcker
Kernbotschaften
∙ Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht vorbei – und die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen werden wir noch länger spüren.
∙ Wir behalten die gesamte Gesellschaft im Blick und bieten weiterhin Sicherheit und Schutz in der Krise, etwa mit der vereinfachten Grundsicherung.
∙ Wer hilfebedürftig ist, muss sich auch weiterhin auf den Sozialstaat verlassen können – ganz besonders auch bei den durch die lange Dauer der Pandemie anfallenden zusätzlichen Kosten.
Die Corona-Pandemie ist eine massive Belastung für alle. Mit Wirtschaftshilfen, einfach zugänglichen Sozialleistungen und Kurzarbeitergeld ist es gelungen, der Krise die Stirn zu bieten und Härten abzufedern. Doch angesichts von Mutationen des Corona-Virus und der Perspektive, dass viele erst zum Sommer ein Impfangebot bekommen können, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Pandemie nicht so bald zu Ende ist. Deshalb sichern wir soziale Dienstleister für die Dauer der pandemischen Lage weiter ab (SodEG). Doch auch nach der Pandemie werden uns ihre Folgen noch eine ganze Weile beschäftigen. Deshalb wird der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende des Jahres verlängert. Wer wenig finanziellen Spielraum hat und soziale Unterstützung braucht – Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, bekommt wegen der zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Pandemie einen einmaligen Corona-Zuschuss. Auch für zum Homeschooling nötige digitale Geräte wird in der Grundsicherung eine Übernahme von Kosten gewährt. Wir sorgen außerdem dafür, dass Kulturschaffende auch bei ausbleibenden Einnahmen nicht die Absicherung über die Künstlersozialversicherung verlieren. All das wollen wir mit einem dritten Sozialschutzpaket jetzt schnell umsetzen, damit es zum 1. April 2021 gilt.
Einfacher Zugang zur Grundsicherung
Corona hinterlässt Spuren. Insbesondere bei (Solo-)Selbstständigen, Kulturschaffenden oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten, kann es dadurch finanziell eng werden. Gerade weil die Pandemie so lange anhält, wollen wir diesen Menschen mit dem einfachen Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung ein tragfähiges Sicherheitsnetz bieten. Darum wird der erleichtere Zugang in die Grundsicherung bis zum 31.Dezember 2021 verlängert. Damit stellen wir sicher, dass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss oder das, was etwa für das Alter zurückgelegt ist. Auch Betriebsvermögen, das nach der Pandemie für einen Neustart dringend benötigt wird, muss nicht angetastet werden. Es wird daher ebenso wenig wie selbstgenutzte Immobilien und Altersvorsorge Produkte als Vermögen berücksichtigt.
Corona-Zuschuss und Hilfen für Familien
Dass uns die Krise nun schon so lange im Griff hält, hat auch zur Folge, dass etwa durch den aktuell lang andauernden Lockdown im Alltag auch höhere Ausgaben entstehen: So müssen Schnelltests bezahlt werden, um Angehörige besuchen zu können, ebenso wie Hygiene-Artikel oder zusätzliche Mahlzeiten zuhause, die wegen Schließung von Schulen und Einrichtungen gekocht werden müssen. Um dies stemmen zu können, sollen Erwachsene, die existenz sichernde Leistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht) im 1. Halbjahr 2021 pauschal einmalig einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Wer Leistungen aus dem SGB II bezieht, wird darüber hinaus ein Schreiben der Krankenkasse bekommen und sich damit kostenfrei zehn FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen können.
Besonders Familien sind vom Lockdown betroffen – gerade wenn sie wenig verdienen. Durch das Homeschooling steigt die Stromrechnung, auch der Verbrauch an Schreibwaren. Viele Familien, die sowieso knapp bei Kasse sind, sind damit finanziell überfordert, sie verfügen in der Regel nicht über Reserven, um unvorhersehbare Mehrausgaben über längere Zeit zu finanzieren. Darum soll wie schon im Jahr 2020 einen Kinderbonus geben. Dieser wird in Höhe von 150 Euro je Kind mit dem Kindergeld gezahlt. Dieser Kinderbonus kommt auch hilfebedürftigen Familien zugute, weil er bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Allerdings wird er für Hochverdienende wie der steuerliche Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verrechnet.
Gleichzeitig ermöglichen wir es Kommunen für die Zeit der Pandemie weiter, gemeinschaftliches Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) flexibel bereitzustellen, z.B. per Lieferung nach Hause oder Abholung, und tragen entstehende Mehrkosten. Die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag wird noch bis zum Jahresende verlängert. Wenn die Schulen geschlossen sind und Distanzunterricht stattfindet, brauchen alle Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme geeignete digitale Endgeräte. Kinder aus hilfebedürftigen Familien dürfen dann nicht im Nachteil sein. Wenn ihnen kein digitales Endgerät zur Verfügung steht, das ihnen die Teilnahme am Distanzunterricht ermöglicht, können sie nun beim Jobcenter einen Zuschuss erhalten. Das Jobcenter kann die Kosten im Einzelfall als Mehrbedarf im SGB II in Höhe von bis zu 350 Euro anerkennen.
Wir schützen Künstler*innen und Kreative
Für Kreativschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten bedeuten die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie und die anhaltende wirtschaftliche Krisensituation im Kunst- und Kulturbereich nach wie vor besondere Belastungen, die bis weit in das laufende Jahr reichen werden. Darum stellt der Bund im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit. Damit außerdem nicht pandemiebedingt ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung verloren geht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz schon für das Jahr 2020 ausgesetzt. Diese gesetzliche Regelung übertragen wir nun mit dem Sozialschutzpaket III auch auf das Jahr 2021.